Blog/ Artikel/ Online-Redaktion – Der Teufel steckt im Detail

„Anfang März war ich in Tarifa. Während mein Mann sich mit Kite und Surfbrett in den Wellen übte, habe ich einiges über spanische Verkehrsregeln gelernt. Fazit: Ohne relevante Sprachkenntnisse sollte man keinen Unfall verursachen…“ Antworten auf die Frage, wer zahlt, wenn’s bei der Probefahrt mal kracht, doch auch auf die Frage, wie man darüber hinaus die Selbstbeteiligung via App vermeiden kann, habe ich gefunden.
Im Urlaub unterwegs: Was muss man bei Mietwagen beachten? Von der Mallorca-Police bis zum mobilen Versicherungsschutz. 

Anfang März war ich in Tarifa. Während mein Mann sich mit Kite und Surfbrett in den Wellen übte, habe ich einiges über spanische Verkehrsregeln gelernt. Fazit: Ohne relevante Sprachkenntnisse sollte man keinen Unfall verursachen. Meine Lieblingsanekdote bedient das Klischee vom südländischen Temperament nur allzu hinreichend: Geschädigter und zwei Polizisten wirkten in irrem Tempo, wild gestikulierend, verbal auf mich ein; meine kläglichen Versuche, die Teilschuld des ,Unfallgegners’ darzulegen, waren zum Scheitern verurteilt. Denn in dem Punkt, dass ich Schuld hatte, schienen sie sehr einig. Also tat ich ganz entspannt, wusste ich doch, dass ich mit dem Mietwagen eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte, und machte derweil ein paar Fotos. Deutsche Gelassenheit eben…

Ich hatte Glück: Da ich einen Mietwagen inklusive Vollkaskoversicherung gebucht hatte, blieb zur Begleichung des Schadens am geliehenen Objekt nur die Selbstbeteiligung an mir hängen, die mit 170 Euro in meinem Fall noch überschaubar war. Und die Regulierung des Schadens an der Autotür meines Unfallgegners ist Sache der Kfz-Haftpficht, die der Mietwagenverleih für seinen Fuhrpark abgeschlossen hat. Denn grundsätzlich gilt: Auch im europäischen Ausland sind Haftpflichtversicherungen obligatorisch – für jeden Urlauber, der mit einem im Ausland gemieteten Fahrzeug unterwegs ist, gelten ergo die jeweils gültigen Gesetze zum Versicherungsschutz. Das kann von Land zu Land allerdings stark variieren. Nicht selten bewegen sich die gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Deckungssummen im Vergleich zum deutschen Standard auf sehr niedrigem Niveau: In der Türkei etwa liegt sie für Personenschäden bei 350.000 Euro, während wir uns für Personenschäden über die Kfz-Haftpfichtversicherung eine Versicherungssumme von 7.500.000 Euro garantieren lassen können, Sachschäden sind mit bis zu 1.000.000 Euro abgedeckt. Auch in diesem Punkt kann ich nur sagen: Ich hatte Glück!

Vorsicht: Die Kfz-Haftpficht für einen ausländischen Mietwagen ist nicht ausreichend!

Laut Spiegel Online ereignen sich jedes Jahr mehr als 500.000 Unfälle zwischen verschiedenen EU-Mitbürgern. Aufgrund der oftmals minimalen Deckungssumme der für den Leihwagen gültigen ausländischen Kfz- Haftpfichtversicherung kannst Du ohne entsprechenden eigenenVersicherungsschutz als Unfallversucher schnell ganz schön dumm dastehen: Kommt es im Schadenfall zu Kosten, die die im Ausland gültige Deckungssumme überschreiten, musst Du die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Utopisch, vor allem, wenn beim Crash Personen zu Schaden kommen. Das kann rasch in die Millionen gehen! Es gibt zwar eine Ausnahmeregelung, doch die ist so unwahrscheinlich, dass ich Dir nicht empfehle, Dich darauf zu verlassen: Für den Fall, dass es auf europäischen Straßen zu einem Unfall zwischen zwei deutschen, beziehungsweise in Deutschland ansässigen, Fahrern kommt, greift das deutsche Schadensrecht mit den darin geregelten Mindestdeckungssummen.

Versicherungslücken schließen: Achte bei Deiner Kfz-Haftpficht auf die Mallorca-Police!

Vor jedem Urlaub solltest Du deshalb noch einmal einen Blick in Deine eigene Kfz-Versicherungspolice werfen. Denn ja: Du kannst Dich mit einer entsprechenden Klausel vor unnötigem finanziellen Schaden schützen, mit der Mallorca-Police (auch Mallorca-Klausel). Selbstredend gilt der Versicherungsschutz nicht nur für Spanien, auch wenn sie ihren Namen dem Umstand verdankt, dass die Balearen-Insel auf der Liste der bei Deutschen beliebtesten Reiseziele ganz oben steht – übrigens zusammen mit Rügen. Und wie das bei Inseln so üblich ist, reist man eben nur in den seltensten Fällen mit einem eigenen Auto an, sprich: Als Urlauber mietet man sich ein Auto vor Ort. Soweit zum Hintergrund der Namensgebung.

Die Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpficht gilt in ganz Europa, den Mittelmeeranrainerstaaten und den Kanaren und sie greift für alle Mietfahrzeuge im Ausland. Das Ziel: Die im Ausland häufg dramatisch niedrige Deckungssumme einer Haftpfichtversicherung, die für einen Leihwagen besteht, auf die in Deutschland gesetzlich mindestens geforderte Versicherungssumme (Subsidiärdeckung) zu erweitern.

Es ist gut möglich, dass die Mallorca-Police schon in Deiner normalen Kfz-Haftpfichtversicherung inklusive ist. Doch besser ist, Du gehst auf Nummer Sicher und prüfst vor Reiseantritt Deinen Vertrag hinsichtlich dieser Klausel. Falls nicht, kannst Du ihn ganz einfach um die Mallorca-Police erweitern. In diesem Fall achte bitte darauf, dass das vor Reiseantritt passiert. Solltest Du außerhalb Europas unterwegs sein, schützt Dich übrgens eine weltweit geltende Traveller-Police vor bösen Überraschungen.

Tipp: Die Mallorca-Police ist nicht nur eine (zusätzliche) Leistung der Kfz-Haftpficht. Es kann auch sehr gut sein, das Du über einen Kfz-Schutzbrief, Deine Kreditkarte oder eine Automobilclub-Mitgliedschaft, zum Beispiel beim ADAC, bei den genannten Schäden abgesichert bist. Auf der Seite der Stiftung Warentest fndest Du die wichtigsten Tipps auf einen Blick.

Eine gute Ergänzung zur Mallorca-Police: Der MietwagenSchutz bewahrt Dich vor hoher Selbstbeteiligung

Die Kfz-Haftpficht des Unfallgegners – bestenfalls in Kombination mit Deiner Mallorca-Police oder einer entsprechenden Klausel – kommt für Sach-, Personen- und Vermögensschäden nach einem Unfall auf, den Du verschuldest. Doch was ist mit dem an Deinem Mietwagen entstandenen Schaden? In der Regel hast Du bei Vertragsabschluss eine entsprechende Kaskoversicherung mit dem Mietwagenunternehmen abgeschlossen, oftmals ist diese sogar Standard, sprich: Es geht nicht ohne, da sich die Verleiher für den Fall der Fälle absichern möchten. Was bleibt, ist eine Selbstbeteiligung, die Du zu tragen hast, sobald ein Schaden am Leihwagen auf Dein Konto geht. Klingt fair. Dennoch kann sie die Urlaubsstimmung schnell mal verderben, schließlich hat nicht jeder noch ,Luft’ in der Reisekasse und eine Selbstbeteiligung bis 500 Euro ist nicht selten.AppSichern hat deshalb den MietwagenSchutz entwickelt: Eine Schadenversicherung, die die Selbstbeteiligung übernimmt, die Deine Autovermietung im Falle eines Haftpficht- oder Kaskoschadens für den Mietwagen erhebt.Abschließen kannst Du die Versicherung auf Tagesbasis und für genau die Zeit, die Du mit einem Mietwagen unterwegs bist.

 

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